Krankenkassen Zusatzbeitrag: Musterwiderspruch

Vorab möchte ich "weisen":
Den Antrag zu stellen.

Ein kurzes Vorwort:
Im ersten Moment mag ein Widerspruch gegen eine Krankenkasse als "hilflos" erscheinen.
Wichtig erscheint mir:
Durch Euren Übernahmeantrag bei Eurem zuständigen Leistungsträger (z.B. Arge) plus Vorlage bei Eurer (gesetzlichen) Krankenversicherung seid Ihr Eurer "Mitwirkungspflicht" nachgekommen.
Auch Krankenkassen gründen sich auf dem Sozial Gesetzbuch.
Im Sinne des Weg weisenden Bundesverfassungsgericht-Urteiles.
Zumutbarkeit? Eines Wechsels der Krankenkasse...
Auch hier möge ein oberstes Gericht entscheiden.

Nochmals:
Keine Rechtsberatung.
Eine Empfehlung.


Hier nun der Musterwiderspruch:

Sehr geehrte Damen und Herren,

einen Antrag auf Übernahme des Zusatzbeitrages habe ich bei dem zuständigen Leistungsträger gestellt.

Bis zu einer abschließenden Beurteilung der Zuständigkeit und der Gesetzmäßigkeit möchte ich die Begleichung des Zusatzbeitrages ruhend stellen.

Von Mahnverfahren und in der Folge möglichen Vollstreckungsmaßnahmen möchten Sie in Gänze absehen.

Vorsorglich lege ich gegen Ihren Bescheid Widerspruch ein:
Zuerst weise ich darauf hin, daß ich gesetzlich pflichtversichert bin.

Die Belastungsgrenze ist in § 62 SGB V genau definiert: Sie beträgt 2% „der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt“; bei chronisch erkrankten Menschen 1 %.

Auf Grundlage des Regelsatzes von Euro 359,-- ergibt sich folglich eine Belastungsgrenze von Euro 86,16 p.a., Euro 7,18 p.m..

Insbesondere durch die Erhebung Ihres Zusatzbeitrages wird diese Grenze per se bereits überschritten.

Fraglich ist, ob Ihr Vorgehen verfassungskonform ist. Verwiesen sei an das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 (– 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 –).

Weiterhin fraglich ist, ob es sich bei Ihrem Vorgehen nicht „um einen schwerwiegenden Eingriff“ handelt. Urteil des Bundessozialgerichtes vom 18.02.2010 (B 14 AS 53/08 R).

Abschließend sei angemerkt, daß das Kartellamt prüft, ob die Einführung von Zusatzbeiträgen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstößt.

Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe, Euch weitergeholfen zu haben.
Ludwig Jabelmann