Verschleppte Auszahlungen bei AGH-Trägern: Bewußter Mißbrauch?

Dieses Mal geht es nicht um die "Arge", sondern um Träger, die für die Auszahlung einer Mehraufwandsentschädigung einer Arbeitsgelegenheit zuerst einmal verantwortlich sind.

Ein konkretes Verlaufsbeispiel:

  • Verwunderlich war, daß die Mehraufwandsentschädigung bis zum 08. eines Monats nicht auf dem Konto eines arbeitenden Leistungsempfängers eingegangen gewesen ist.
  • Gebucht worden ist die Gutschrift unter dem Verwendungszweck "Lohn/Gehalt", nicht unter "Mehraufwandsentschädigung".
  • XY hatte Sorge, daß die "Arge" bei einem Folgeantrag berechtigt nachfragt und geprüft haben möchte, um welchen Lohn es denn ginge. Aus dem Kontoauszug geht der Träger nicht hervor.
  • Beim Träger hat es XY drei Monate Zeit gekostet, die Änderung in "Mehraufwandsentschädigung" künftig erfolgreich ändern zu lassen.
  • XY fragte bei seinem Arbeitsanleiter nach. XY's Arbeitsanleiter fragte im Lohnbüro / in der Personalabteilung nach. Als Antwort erhielt er, den Stundenzettel erst am 05. abgegeben zu haben. Das Lohnbüro selbst reagiere nicht mehr; der Arbeitsanleiter müsse von sich aus (beim Lonbüro) nachfragen, warum die Mehraufwandsentschädigung beim Empfänger noch nicht eingegangen ist.
  • Geht der Stundenzettel nicht pünktlich bis zum 31. eines Monats ein, werde die Buchung durch das Lohnbüro willkürlich vorgenommen; spätestens auf Nachfrage des Arbeitsanleiters. Wenn XY beim Lohnbüro nachfragt, bleibt es wirkungslos.
Bei vorherigen Überweisungen war der Eingang der Mehraufwandsentschädigung frühestens am 06. auf XY's Konto.


Es stellt sich die Frage, ob dieses Vorgehen eines Trägers ein unrühmlicher Einzelfall ist.

Vielmehr drängt sich die (berechtigte) Vermutung auf, hinter der verzögerten Buchung liege ein bewußtes System. Eben da die "Arge" dem Träger erst später - nach Prüfung - die Mehraufwandsentschädigung erstatten kann, zögert der Träger auf Anweisung seiner Leitung, Zahlungen der Mehraufwandsentschädigung hinaus, um Kontozinsen zu sparen.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob ein Vergabeausschuß für Arbeitsgelegenheiten die pünktliche Zahlung einer Mehraufwandsentschädigung und dessen Benennung als Verwendungszweck auf der Gutschrift überhaupt als eine Voraussetzung erachtet hat.


Dieses ist ein weiteres Beispiel, wie ach so soziale, christliche und öffentliche Träger auf dem Rücken finanziell schwach gestellter Menschen auch noch Gewinne machen...

Für die Richtigkeit der Aussage eines betroffenen Menschen
Ludwig Jabelmann