Quelle: Badische Zeitung: 30. Januar 2009
Steuergeld für Arbeitslose landete in falschen Händen
Ein früherer Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ist gestern vom Amtsgericht Freiburg wegen Untreue in 113 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Die Strafe ist auf zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der frühere Sachbearbeiter in der von Stadt und Arbeitsagentur betriebenen Arbeitsgemeinschaft (Arge) hatte von Anfang 2005 bis Ende 2007 insgesamt 143 303 Euro, die für Arbeitslosengeld II vorgesehen waren, in seine eigene Taschen und die von zwei Komplizen geleitet. Die beiden Mittäter wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen von 12 beziehungsweise neun Monaten verurteilt. Den nicht vorbestraften, heute 26 Jahre alten Angeklagten wurde zugute gehalten, dass sie geständig und reuig sind.
"Man hat ihm die Taten nicht gerade schwer gemacht", tadelte der Staatsanwalt die Arge. Als diese Institution Anfang 2005 begann, die Leistungsbezieher für das neu geschaffene Arbeitslosengeld II zu erfassen, erkannte Sachbearbeiter Jochen T. schnell, dass es "ganz leicht" war, einen Datensatz anzulegen, ohne dass auffiel, dass sich dahinter kein Arbeitsloser verbarg. Es war in Wirklichkeit Jochen T.s Freundin und das Geld landete auf ihrem Konto, insgesamt 53 357,82 Euro von Januar bis September 2007.
Hätte man nach Papieren gesucht, dann hätte man weder einen Antrag von Jessica B. gefunden, noch einen Bewilligungsbescheid. Das für die Anlage eines Datensatzes eigentlich vorgeschriebene "Vier-Augen-Prinzip", sei in den turbulenten Anfangszeiten der Arge "mit stillschweigender Duldung" nicht immer eingehalten worden, sagte der Vorgesetzte von Jochen T. aus. Man habe "auf Zuruf" oder telefonisch die Freigabe erteilt, ohne Akteneinsicht, weil es zu wenig Personal gab. Außerdem gab es keine Verbindung der beiden Computerprogramme für die Grunddaten und die Vermittlungsdaten Es dauerte über zwei Jahre bis einem Kollegen auffiel, dass etwas faul war.
Nicht echte Not, sondern pure Konsumlust war das Motiv. Jochen T. verdiente als Sachbearbeiter kaum 1100 Euro netto. Freundin Jessica hatte einen 400-Euro-Job, sie suchte nach abgebrochenem Jurastudium nach einer Ausbildungsstelle. Trotzdem, man wollte auf größeren Füßen leben als es das schmale Einkommen erlaubte: Eine teurere Wohnung, teure Kleider, viele Parties. Jochen T. wedelte gerne mit Fünfzig-Euro-Bündeln und glänzte mit seinen Ford Focus ST.
Manche Kollegen haben es gesehen, aber nicht weiter gefragt. Und weil alles so gut lief, erfand Jochen T. zwei weitere Phantomarbeitslose, einen "Hermann Leimstein" und einen "Alfons Meinstein". Zahlungen gingen wieder auf das Konto von Jessica B., später auch das von Patrick R., einem Kumpel aus gemeinsamer Weiherhof-Schulzeit. Der Schreinerlehrling, auch er 23 Jahre alt, war zudem der Helfer bei einem weiteren Trick, auf den der findige Jochen T. kam: Als Ersatz für die frühere Zahlstelle des Arbeitsamtes waren bei der Arge aufladbare Kassenkarten eingeführt worden, mit denen Leistungsbezieher an einem Geldautomat in der Agentur in der Lehenerstraße Bargeld ziehen konnten.
Solche Karten besorgte sich Jochen T., lud sie auf und gab sie an Patrick R. weiter, der am Automat kassierte. Das Geld teilten sich die Freunde, ein namhaftes Sümmchen von 59 000 Euro, keiner merkte was. Das Geld ist übrigens weitgehend weg, mit vollen Händen ausgegeben.
Auf die Seite gebracht haben die Angeklagten nichts, mit Ausnahme von Student Patrick R., der immerhin ein Sparbüchlein mit 3100 Euro angelegt, dieses aber längst zurücküberwiesen hat. Auch Jessica B. hat der Arbeitsagentur 17 000 Euro zurückgezahlt, dafür musste die heutige kaufmännische Angestellte, aber einen Kredit aufnehmen. Der Haupttäter Jochen T. muss als Außendienstler seine Provision verdienen, außerdem hängt ihm noch der geleaste Ford am Bein.
Bei allem Verständnis für jugendliche Unreife hielt das Gericht gleichwohl eine deutliche Strafe für angemessen, der Missbrauch einer Vertrauensstellung wiegt schwer. Eine Zurechtweisung, die von den zwei jungen Männern auch sofort akzeptiert wurde, sie wollen nicht in Berufung gehen.
Steuergeld für Arbeitslose landete in falschen Händen
Ein früherer Mitarbeiter der Agentur für Arbeit ist gestern vom Amtsgericht Freiburg wegen Untreue in 113 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden. Die Strafe ist auf zweieinhalb Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der frühere Sachbearbeiter in der von Stadt und Arbeitsagentur betriebenen Arbeitsgemeinschaft (Arge) hatte von Anfang 2005 bis Ende 2007 insgesamt 143 303 Euro, die für Arbeitslosengeld II vorgesehen waren, in seine eigene Taschen und die von zwei Komplizen geleitet. Die beiden Mittäter wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen von 12 beziehungsweise neun Monaten verurteilt. Den nicht vorbestraften, heute 26 Jahre alten Angeklagten wurde zugute gehalten, dass sie geständig und reuig sind.
"Man hat ihm die Taten nicht gerade schwer gemacht", tadelte der Staatsanwalt die Arge. Als diese Institution Anfang 2005 begann, die Leistungsbezieher für das neu geschaffene Arbeitslosengeld II zu erfassen, erkannte Sachbearbeiter Jochen T. schnell, dass es "ganz leicht" war, einen Datensatz anzulegen, ohne dass auffiel, dass sich dahinter kein Arbeitsloser verbarg. Es war in Wirklichkeit Jochen T.s Freundin und das Geld landete auf ihrem Konto, insgesamt 53 357,82 Euro von Januar bis September 2007.
Hätte man nach Papieren gesucht, dann hätte man weder einen Antrag von Jessica B. gefunden, noch einen Bewilligungsbescheid. Das für die Anlage eines Datensatzes eigentlich vorgeschriebene "Vier-Augen-Prinzip", sei in den turbulenten Anfangszeiten der Arge "mit stillschweigender Duldung" nicht immer eingehalten worden, sagte der Vorgesetzte von Jochen T. aus. Man habe "auf Zuruf" oder telefonisch die Freigabe erteilt, ohne Akteneinsicht, weil es zu wenig Personal gab. Außerdem gab es keine Verbindung der beiden Computerprogramme für die Grunddaten und die Vermittlungsdaten Es dauerte über zwei Jahre bis einem Kollegen auffiel, dass etwas faul war.
Nicht echte Not, sondern pure Konsumlust war das Motiv. Jochen T. verdiente als Sachbearbeiter kaum 1100 Euro netto. Freundin Jessica hatte einen 400-Euro-Job, sie suchte nach abgebrochenem Jurastudium nach einer Ausbildungsstelle. Trotzdem, man wollte auf größeren Füßen leben als es das schmale Einkommen erlaubte: Eine teurere Wohnung, teure Kleider, viele Parties. Jochen T. wedelte gerne mit Fünfzig-Euro-Bündeln und glänzte mit seinen Ford Focus ST.
Manche Kollegen haben es gesehen, aber nicht weiter gefragt. Und weil alles so gut lief, erfand Jochen T. zwei weitere Phantomarbeitslose, einen "Hermann Leimstein" und einen "Alfons Meinstein". Zahlungen gingen wieder auf das Konto von Jessica B., später auch das von Patrick R., einem Kumpel aus gemeinsamer Weiherhof-Schulzeit. Der Schreinerlehrling, auch er 23 Jahre alt, war zudem der Helfer bei einem weiteren Trick, auf den der findige Jochen T. kam: Als Ersatz für die frühere Zahlstelle des Arbeitsamtes waren bei der Arge aufladbare Kassenkarten eingeführt worden, mit denen Leistungsbezieher an einem Geldautomat in der Agentur in der Lehenerstraße Bargeld ziehen konnten.
Solche Karten besorgte sich Jochen T., lud sie auf und gab sie an Patrick R. weiter, der am Automat kassierte. Das Geld teilten sich die Freunde, ein namhaftes Sümmchen von 59 000 Euro, keiner merkte was. Das Geld ist übrigens weitgehend weg, mit vollen Händen ausgegeben.
Auf die Seite gebracht haben die Angeklagten nichts, mit Ausnahme von Student Patrick R., der immerhin ein Sparbüchlein mit 3100 Euro angelegt, dieses aber längst zurücküberwiesen hat. Auch Jessica B. hat der Arbeitsagentur 17 000 Euro zurückgezahlt, dafür musste die heutige kaufmännische Angestellte, aber einen Kredit aufnehmen. Der Haupttäter Jochen T. muss als Außendienstler seine Provision verdienen, außerdem hängt ihm noch der geleaste Ford am Bein.
Bei allem Verständnis für jugendliche Unreife hielt das Gericht gleichwohl eine deutliche Strafe für angemessen, der Missbrauch einer Vertrauensstellung wiegt schwer. Eine Zurechtweisung, die von den zwei jungen Männern auch sofort akzeptiert wurde, sie wollen nicht in Berufung gehen.